Gesetze / Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
SGB X§ 30 Beglaubigung von Unterschriften
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2010/30#abs-1 (1) Die von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung bestimmten Behörden des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind befugt, Unterschriften zu beglaubigen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Dies gilt nicht für
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2010/30#abs-2 (2) Eine Unterschrift soll nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2010/30#abs-3 (3) Der Beglaubigungsvermerk ist unmittelbar bei der Unterschrift, die beglaubigt werden soll, anzubringen. Er muss enthalten
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2010/30#abs-4 (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die Beglaubigung von Handzeichen entsprechend.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2010/30#abs-5 (5) Die Rechtsverordnungen nach den Absätzen 1 und 4 bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 30 SGB X →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 22.04.2008 – B 1 SF 1/08 RRabattverträge über Arzneimittel: Eröffnung des Rechtswegs zu den Sozialgerichten bei der Anfechtung von Beschlüssen der Vergabekammer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 39
- BSG, 29.01.1998 – B 12 KR 18/97 RSozialgerichtliches Verfahren: Zulässigkeit der Berufung nach § 144 Abs. 4 SGG bei Klagen auf Erstattung von Kosten isolierter Vorverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2024 – L 8 BL 1/20
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 – L 4 R 2898/20
- LSG Sachsen-Anhalt, 22.07.2020 – L 4 AS 633/16Zitiert von 3
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2018 – 21 K 258.18
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 30 SGB X zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.